Mai 13, 2018

Abbruch

Während des Abrisses wird Wasser auf die Abrissstelle gesprüht, damit sich der feine Staub nicht über eine weite Fläche verbreitet.
Abriss, Abbruch oder Rückbau, österreichisch auch Demolierung,bezeichnet im Bauwesen das komplette oder teilweise Zerstören und Entsorgen von Bauwerken aller Art. Der Abriss selbst erfolgt durch Verfahren wie Einreißen, Abtragen, Demontieren, Zerschlagen (Abrissbirne) oder den Einsatz von kontrollierten Sprengungen. Bei größeren Bauten wird die Sprengung bevorzugt, sofern es die örtlichen Gegebenheiten erlauben. Sollen nur Teile abgerissen werden, so kommen eher „sanfte“ Abrissgeräte wie Wandsägen und Kernbohrgeräte zum Einsatz.

 

Allgemeines

Für die meisten Abrissarbeiten sind besondere Abrissgenehmigungen erforderlich, in denen das Abrissverfahren genau beschrieben wird. Auch bei einem Teilabriss innerhalb eines Hauses kann eine Abrissgenehmigung erforderlich werden, insbesondere wenn tragende Bauteile entfernt werden sollen oder wenn brandschutzrelevante Bauteile von den Abrissmaßnahmen betroffen sind.

Oft wird ein Abriss vorgenommen, um auf der frei gewordenen Fläche ein neues Bauwerk zu errichten. Beim teilweisen Abriss werden anschließend oft Veränderungen in Form und Qualität der Bausubstanz vorgenommen. Da nicht nur beim Abriss, sondern auch bei einem zum Abriss vorgesehenen Bauwerk oder Abbruchhaus besondere Gefahren auftreten, ist die Absicherung gegen unbefugtes Betreten besonders wichtig. Schwierige Abrissvorhaben (z. B. Abriss mit Großgerät, Sprengen etc.) dürfen erst begonnen werden, wenn eine schriftliche Abrissanweisung des Abrissunternehmers auf der Baustelle vorliegt. Diese Arbeiten werden durch Bauwerksmechaniker für Abbruch und Betontrenntechnik durchgeführt. Die geplanten Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen sind mit dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) abzustimmen. Dabei liegt der Fokus der je nach Abrissprojekt individuell bestimmten Maßnahmen zum einen darauf, die Statik umstehender Gebäude zu garantieren. Zum anderen muss sichergestellt sein, dass Anwohner, Passanten sowie die auf der Baustelle befindlichen Personen keinen Gefahren ausgesetzt werden. Um für eine ausreichende Atemluft zu sorgen, sind oftmals Wassersysteme im Einsatz, mittels derer die beim Abriss entstehenden Staubmengen gebunden werden sollen.

 

Abrissverfahren

  • Abgreifen
  • Einschlagen
  • Eindrücken
  • Einziehen
  • Stemmen
  • Pressschneiden
  • Scherschneiden
  • Spalten
  • Demontieren
  • Sprengen
  • Bohren
  • Sägen
  • Thermisches trennen
  • Fräsen
  • Hochdruckschneiden und -fräsen

 

Teilabriss

Wird ein genehmigter vollständiger Abriss eines Baukörpers nur teilweise ausgeführt und soll dann der verbleibende Rest wieder einer dauerhaften Nutzung zugeführt werden, so ist der Teilabriss wie ein neu zu errichtendes Gebäude nach § 29 Abs. 1 BauGB zu beantragen.